Sollten Sie freiwillig mehr in die Rentenkasse zahlen?

Trotz des miesen Images steht die gesetzliche Rentenversicherung gut da. Noch etwa bis 2023 bleiben die Beitragssätze überschaubar. Der Zeitraum bietet sich an, um die eigene Rente aufzustocken. Auch Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Hausfrauen sowie Hausmänner können sich über freiwillige Einzahlungen einen Anspruch aufbauen oder einen bestehenden erhöhen. Gehören Sie zu denen, für die es sich lohnt, freiwillig mehr zu zahlen? Machen Sie jetzt hier den Test!

Wählen Sie in unserem Schnellcheck, was auf Sie zutrifft – und erfahren Sie sofort, ob es sich für Sie lohnen könnte, Geld in die Rentenkasse zu stecken. Weitere Informationen erhalten Sie dann bei den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung. Eine detaillierte Beratung im Einzelfall leisten unabhängige Rentenberater, gegen Honorar.
Frage 1/5
Welches Geschlecht haben Sie?
Mann
Frau
Frage 2/5
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, nicht pflichtversicherter Beamter oder selbstständig, Freiberufler oder Hausfrau/-mann und damit nicht pflichtversichert?
Pflichtversichert
Beamter
Nicht-Pflichtvers.
Frage 3/5
Wie sind Sie krankenversichert?
Gesetzlich
Privat
Frage 4/5
Wie alt sind Sie?
Bis 40 Jahre
40 bis 49 Jahre
50 bis Rentenalter
Rentenalter
Frage 5/5
Wo leben Sie?
Alte Bundesländer
Neue Bundesl.
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre, da ist die Rente noch relativ weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Andererseits profitieren Sie als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht, Ihre Rente vergleichsweise lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre, da ist die Rente noch relativ weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss und als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht, Ihre Rente vergleichsweise lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

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Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre, da ist die Rente noch relativ weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.

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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.

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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie eine, aber nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss von 7,3 Prozent profitieren würden. Außerdem haben Sie als Frau rein statistisch Aussicht auf ein längeres Leben und damit die Chance, recht lange Ihre spätere Rente zu kassieren. Sie können also durchaus über freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – zumal Ihnen als Privatkrankenversicherte noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Ausnahme: Wenn Sie nur ein Kind haben (und es wohl auch nicht mehr werden), sollten Sie sich über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für Kinder werden fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem Kind reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um allein damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Ausnahme: Wenn Sie ein einziges Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben, können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherte noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Ausnahme: Wenn Sie nur ein Kind haben (und es wohl auch nicht mehr werden), sollten Sie sich über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für Kinder werden fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem Kind reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um allein damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherte bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von 7,3 Prozent gezahlt. Eine Besonderheit: Wenn Sie ein einziges Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben, können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte bekommen Sie außerdem noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten Sie sehr gut fahren.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherte profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Allerdings bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Ihre Option innerhalb des Rentensystems: Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss. Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen durchaus lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen. Keine Sorge: Renten aus freiwilligen Beiträgen werden Ihnen nicht auf die Beamtenpension angerechnet.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss von 7,3 Prozent profitieren würden. Sie können daher über freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

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Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Im Vergleich etwa zu privaten Rentenversicherungen wären freiwillige Rentenbeiträge daher lohnender. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – zumal Ihnen als Privatkrankenversicherter noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend.  Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen, etwa im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherter noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von 7,3 Prozent gezahlt. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, ist daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten Sie gut fahren.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherter profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherte noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Ausnahme: Wenn Sie nur ein Kind haben (und es wohl auch nicht mehr werden), sollten Sie sich über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für Kinder werden fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem Kind reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um allein damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherte bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von 7,3 Prozent gezahlt. Eine Besonderheit: Wenn Sie ein einziges Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben, können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte bekommen Sie außerdem noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten Sie sehr gut fahren.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherte profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie eine, aber nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin:chtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

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Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Allerdings bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Ihre Option innerhalb des Rentensystems: Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Da Sie in den neuen Bundesländern leben, profitieren Sie dabei von einem Ost-Vorteil. Sie müssen weniger Beitrag zahlen, profitieren von 2025 an aber von einem gleich hohen Rentenplus wie im Westen. Aktuell liegt Ihr Vorteil bei etwa elf Prozent. Er schwindet nach und nach bis 2024. Insofern lohnt es, jetzt den Abschlagsausgleich zu zahlen. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie prinzipiell nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Lohnend könnte es auch sein, die bei Frührente mit 63 Jahren anfallenden Abschläge durch einen Ausgleichsbetrag jetzt aufzufüllen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht in Frührente wollen. Denn als Privatkrankenversicherter in den neuen Bundesländern profitieren Sie dabei von zwei Faktoren, die freiwillige Einzahlungen attraktiv machen: dem 7,3 prozentigen Zuschuss für PKV-Versicherte und niedrigeren Beiträgen für Ost-Versicherte. Eigentlich ist ein solcher Abschlagsausgleich erst ab 50 Jahren möglich. Weisen Sie ein berechtigtes Interesse nach, kann es aber auch schon früher klappen. Eventuell reicht hier schon der Vorteil darauf, dass sich dies für Sie jetzt sehr lohnen würde. In diesem Jahr müssen Sie elf Prozent weniger zahlen als Versicherte im Westen, würden von 2024 an aber ein gleich hohes Rentenplus bekommen. In den kommenden Jahren löst sich der Ost-Vorteil nach und nach auf.

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Freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse sind für Sie sehr lohnend. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss. Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Zumal Sie in den neuen Bundesländern noch einen Ost-Vorteil haben: Sie müssen aktuell weniger als im Westen zahlen, erhalten von 2024 an aber ein gleich hohes Rentenplus. Momentan liegt der Vorteil bei elf Prozent, verschwindet bis 2024 dann nach und nach. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) können Sie Ihren Vorsorgemix ergänzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

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Mann, Keine Rentenversicherungspflicht (Beamter), gesetzlich krankenversichert, unter 40 Jahre, Ost
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen durchaus lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen. Keine Sorge: Renten aus freiwilligen Beiträgen werden Ihnen nicht auf die Beamtenpension angerechnet.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss von 7,3 Prozent profitieren würden. Sie können daher über freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Im Vergleich etwa zu privaten Rentenversicherungen wären freiwillige Rentenbeiträge daher lohnender. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.

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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – zumal Ihnen als Privatkrankenversicherter noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

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Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen, etwa im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.

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Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherter noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von 7,3 Prozent gezahlt. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, ist daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten Sie gut fahren.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherter profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

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Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Andererseits profitieren Sie als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht, Ihre Rente vergleichsweise lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Zumal Sie in den neuen Bundesländern aktuell noch einen Vorteil haben: Sie müssen weniger Beitrag als in den alten Bundesländern zahlen, profitieren von 2025 an aber von einem gleich hohen Rentenvorteil durch den Abschlagsausgleich. Dieses Jahr liegt der Vorteil immerhin bei elf Prozent, sinkt dann von Jahr zu Jahr bis 2024. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie eine, aber nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie sehr, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss und als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht, Ihre Rente vergleichsweise lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Zumal Sie in den neuen Bundesländern aktuell noch einen Vorteil haben: Sie müssen weniger Beitrag als in den alten Bundesländern zahlen, profitieren von 2025 an aber von einem gleich hohen Rentenvorteil durch den Abschlagsausgleich. Dieses Jahr liegt der Vorteil immerhin bei elf Prozent, sinkt dann von Jahr zu Jahr bis 2024. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss von 7,3 Prozent profitieren würden. Außerdem haben Sie als Frau rein statistisch Aussicht auf ein längeres Leben und damit die Chance, recht lange Ihre spätere Rente zu kassieren. Sie können also durchaus über freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – zumal Ihnen als Privatkrankenversicherte noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.

Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Die meisten nutzen die Möglichkeiten der Rentenversicherung bislang überhaupt nicht aus.
Markus Vogts, Rentenberater aus Karlsruhe
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Text: Niklas Hoyer; Produktion: Thomas Stölzel, Friedrich Lasnia; Illustration: Getty Images, Marcel Stahn; Produziert mit Storyflow
9. Mai 2018
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