Sollten Sie freiwillig mehr in die Rentenkasse zahlen?
Trotz des miesen Images steht die gesetzliche Rentenversicherung gut da. Noch etwa bis 2023 bleiben die Beitragssätze überschaubar. Der Zeitraum bietet sich an, um die eigene Rente aufzustocken. Auch Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Hausfrauen sowie Hausmänner können sich über freiwillige Einzahlungen einen Anspruch aufbauen oder einen bestehenden erhöhen. Gehören Sie zu denen, für die es sich lohnt, freiwillig mehr zu zahlen? Machen Sie jetzt hier den Test!
Wählen Sie in unserem Schnellcheck, was auf Sie zutrifft – und erfahren Sie sofort, ob es sich für Sie lohnen könnte, Geld in die Rentenkasse zu stecken. Weitere Informationen erhalten Sie dann bei den Servicestellen
der Deutschen Rentenversicherung. Eine detaillierte Beratung im Einzelfall leisten unabhängige Rentenberater, gegen Honorar.
Frage 1/5
Welches Geschlecht haben Sie?
Mann
Frau
Frage 2/5
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, nicht pflichtversicherter Beamter oder selbstständig, Freiberufler oder Hausfrau/-mann und damit nicht pflichtversichert?
Pflichtversichert
Beamter
Nicht-Pflichtvers.
Frage 3/5
Wie sind Sie krankenversichert?
Gesetzlich
Privat
Frage 4/5
Wie alt sind Sie?
Bis 40 Jahre
40 bis 49 Jahre
50 bis Rentenalter
Rentenalter
Frage 5/5
Wo leben Sie?
Alte Bundesländer
Neue Bundesl.
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre, da ist die Rente noch relativ weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge
an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell
sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte aber die Nachzahlung von Beiträgen
für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon
überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund
11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht
anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare
Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag
nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend
ändert. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Andererseits profitieren Sie als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht,
Ihre Rente vergleichsweise lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente
wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie
auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Zur Story
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre, da ist die Rente noch relativ weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge
an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb
des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich
die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten
gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems
wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf
eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender
erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend
ändert. Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss und als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht, Ihre Rente vergleichsweise
lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie
dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds
(ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie
auf Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre, da ist die Rente noch relativ weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der
späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der
späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ
lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher
überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie eine, aber nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss
von 7,3 Prozent profitieren würden. Außerdem haben Sie als Frau rein statistisch Aussicht auf ein längeres Leben und damit die Chance, recht lange Ihre spätere Rente zu kassieren. Sie können also durchaus über
freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später
relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint
daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
zumal Ihnen als Privatkrankenversicherte noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg
dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert,
sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Ausnahme: Wenn Sie nur ein Kind haben (und es wohl auch
nicht mehr werden), sollten Sie sich über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für Kinder werden fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem Kind reichen die fiktiven Beiträge selbst
aber noch nicht, um allein damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen
ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin
noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert,
sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Ausnahme: Wenn Sie ein einziges Kind oder zwei vor 1992
geborene Kinder haben, können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen
Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber:
Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut
ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert,
erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie
wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen
werden. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder
die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge
dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg
dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherte
noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Ausnahme: Wenn Sie nur ein Kind haben (und es wohl auch nicht mehr werden), sollten Sie sich über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für
Kinder werden fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem Kind reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um allein damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das.
Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin
noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherte bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von 7,3 Prozent
gezahlt. Eine Besonderheit: Wenn Sie ein einziges Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben, können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für die Kinder werden Ihnen
fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen,
ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance
gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert,
erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte bekommen Sie außerdem noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten
Sie sehr gut fahren.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie
wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherte profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss. Eine Besonderheit
gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder die Kinder werden Ihnen fiktive
Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern
Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das
macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre.
Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr,
das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre.
Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr,
das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr.
Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert.
Allerdings bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Ihre Option innerhalb des Rentensystems: Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für
die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine
solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne
mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre
für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente
eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein
Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems
wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine
Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge
für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert.
Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss. Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn
Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich
attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf Sparpläne
mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch
der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente
noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen durchaus lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv
erscheinen. Keine Sorge: Renten aus freiwilligen Beiträgen werden Ihnen nicht auf die Beamtenpension angerechnet.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss von
7,3 Prozent profitieren würden. Sie können daher über freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend
ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Im Vergleich etwa zu privaten Rentenversicherungen wären freiwillige Rentenbeiträge daher
lohnender. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
zumal Ihnen als Privatkrankenversicherter noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das
macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die
Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran,
dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen, etwa im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit
Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen
werden.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem
Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherter
noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg
dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von
7,3 Prozent gezahlt. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik
auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, ist daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit
freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten Sie gut fahren.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit
Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherter profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance
gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert,
erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit
Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der
Rente abgezogen werden. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn
für das oder die Kinder werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu
haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem
Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherte
noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Ausnahme: Wenn Sie nur ein Kind haben (und es wohl auch nicht mehr werden), sollten Sie sich über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für
Kinder werden fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem Kind reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um allein damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge dazuzahlen, ändern Sie
das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Ansonsten gilt aber: Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg
dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherte bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von
7,3 Prozent gezahlt. Eine Besonderheit: Wenn Sie ein einziges Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben, können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für die Kinder
werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge
dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie keine Rentenpflichtversicherte sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance
gut ist, später relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert,
erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte bekommen Sie außerdem noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten
Sie sehr gut fahren.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit
Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherte profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss. Eine
Besonderheit gilt, wenn Sie nur ein Kind oder zwei vor 1992 geborene Kinder haben. In diesem Fall können Sie sich schon über geringe freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch aufbauen. Denn für das oder die Kinder
werden Ihnen fiktive Beiträge gutgeschrieben. Bei nur einem oder zwei vor 1992 geborenen Kindern reichen die fiktiven Beiträge selbst aber noch nicht, um alleine damit einen Rentenanspruch zu haben. Wenn Sie noch Beiträge
dazuzahlen, ändern Sie das. Das ist in aller Regel sehr attraktiv.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie eine, aber nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund
11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht
anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare
Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte
Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge:
Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter
sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin:chtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt
gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend
ändert. Allerdings bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Ihre Option innerhalb des Rentensystems: Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich
für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Da Sie in den neuen Bundesländern leben, profitieren
Sie dabei von einem Ost-Vorteil. Sie müssen weniger Beitrag zahlen, profitieren von 2025 an aber von einem gleich hohen Rentenplus wie im Westen. Aktuell liegt Ihr Vorteil bei etwa elf Prozent. Er schwindet nach und nach bis 2024.
Insofern lohnt es, jetzt den Abschlagsausgleich zu zahlen. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Mit einem Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf
Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems
wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf
eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es aktuell gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender
erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie prinzipiell nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des
Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherter die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die
Option auf eine Frührente eröffnen. Achtung: Beiträge für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Lohnend könnte
es auch sein, die bei Frührente mit 63 Jahren anfallenden Abschläge durch einen Ausgleichsbetrag jetzt aufzufüllen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht in Frührente wollen. Denn als Privatkrankenversicherter
in den neuen Bundesländern profitieren Sie dabei von zwei Faktoren, die freiwillige Einzahlungen attraktiv machen: dem 7,3 prozentigen Zuschuss für PKV-Versicherte und niedrigeren Beiträgen für Ost-Versicherte.
Eigentlich ist ein solcher Abschlagsausgleich erst ab 50 Jahren möglich. Weisen Sie ein berechtigtes Interesse nach, kann es aber auch schon früher klappen. Eventuell reicht hier schon der Vorteil darauf, dass sich dies für
Sie jetzt sehr lohnen würde. In diesem Jahr müssen Sie elf Prozent weniger zahlen als Versicherte im Westen, würden von 2024 an aber ein gleich hohes Rentenplus bekommen. In den kommenden Jahren löst sich der Ost-Vorteil
nach und nach auf.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse sind für Sie sehr lohnend. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend ändert. Außerdem
profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss. Als Rentenpflichtversicherter können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich
gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver.
Zumal Sie in den neuen Bundesländern noch einen Ost-Vorteil haben: Sie müssen aktuell weniger als im Westen zahlen, erhalten von 2024 an aber ein gleich hohes Rentenplus. Momentan liegt der Vorteil bei elf Prozent, verschwindet
bis 2024 dann nach und nach. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) können Sie Ihren Vorsorgemix ergänzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherter sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf
Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Mann, Keine Rentenversicherungspflicht (Beamter), gesetzlich krankenversichert, unter 40 Jahre, Ost
Sie sind jünger als 40 Jahre. Ihre Rente ist also noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen durchaus lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall
attraktiv erscheinen. Keine Sorge: Renten aus freiwilligen Beiträgen werden Ihnen nicht auf die Beamtenpension angerechnet.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds
(ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss
von 7,3 Prozent profitieren würden. Sie können daher über freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamter können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das kann bei Ihnen lohnen: Die Rente ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Im Vergleich etwa zu privaten Rentenversicherungen wären freiwillige Rentenbeiträge
daher lohnender. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als nicht-rentenpflichtversicherter Beamter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
zumal Ihnen als Privatkrankenversicherter noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die
Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund
11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Ihr Ergebnis:
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent.
Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die
Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar. Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran,
dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen, etwa im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit
Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein – auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen
werden.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf
dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge – auch wenn Sie als Privatkrankenversicherter
noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent bekämen. Lohnender als Rentenbeiträge erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg
dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Trotzdem können Einzahlungen in die Rentenkasse für Sie lohnen. Denn als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss der Rentenkasse von
7,3 Prozent gezahlt. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Da Sie kein Rentenpflichtversicherter sind, können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen erscheint das lohnend: Das Rentenalter ist nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik
auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, ist daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherter bekommen Sie noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent auf Ihre Rente gezahlt. Alles in Allem gilt also: Mit
freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse sollten Sie gut fahren.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherter sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit
Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch durchaus interessant sein. Als Privatkrankenversicherter profitieren Sie noch von einem 7,3-prozentigen Rentenzuschuss.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Sie sind jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die
Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund
11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte aber die Nachzahlung von Beiträgen für nicht
anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare
Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend
ändert. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen. Andererseits profitieren Sie als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht,
Ihre Rente vergleichsweise lange zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen.
So steigern Sie dann einfach Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Zumal Sie in den neuen Bundesländern
aktuell noch einen Vorteil haben: Sie müssen weniger Beitrag als in den alten Bundesländern zahlen, profitieren von 2025 an aber von einem gleich hohen Rentenvorteil durch den Abschlagsausgleich. Dieses Jahr liegt der Vorteil
immerhin bei elf Prozent, sinkt dann von Jahr zu Jahr bis 2024. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter, können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf
Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Sie sind jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die
Rentenkasse für Sie eine, aber nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb
des Rentensystems wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich
die Option auf eine Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000
Euro. Ansonsten gilt aber: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Mit 40 bis 50 Jahren ist die Rente noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse
für Sie nicht die allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie privat krankenversichert, sodass Sie noch einen 7,3 prozentigen Rentenzuschuss kassieren würden. Eine interessante Option innerhalb des Rentensystems
wäre für Sie als Rentenpflichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen für nicht anerkannte Ausbildungsjahre. Wenn Sie solche Beiträge nachzahlen, kann Ihnen das später womöglich die Option auf eine
Frührente eröffnen. Grundsätzlich reichen dafür auch schon überschaubare Beträge: Pro Ausbildungsjahr, das nicht anerkannt wurde, wären es beim Mindestbeitrag aktuell nur gut 1000 Euro. Achtung: Beiträge
für nicht anerkannte Ausbildungsjahre können Sie nur bis zum 45. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie schon älter sind, geht das nicht mehr. Insgesamt gilt aber ohnehin: Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige
Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Es lohnt sich für Sie sehr, über freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse nachzudenken. Da Sie 50 oder älter sind, erscheint das Risiko überschaubar, dass die Politik auf dem Weg bis zur Rente noch die Regeln einschneidend
ändert. Außerdem profitieren Sie als Privatkrankenversicherte noch von einem 7,3-Prozent-Rentenzuschuss und als Frau von Ihrer statistisch längeren Lebenserwartung und damit der Aussicht, Ihre Rente vergleichsweise lange
zu erhalten. Als Rentenpflichtversicherte können Sie einen Abschlagsausgleich für die Frührente mit 63 Jahren zahlen, selbst wenn Sie tatsächlich gar nicht früher in Rente wollen. So steigern Sie dann einfach
Ihre normale Rente später. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen wäre eine solche Zahlung an die Rentenkasse voraussichtlich deutlich attraktiver. Zumal Sie in den neuen Bundesländern aktuell noch einen Vorteil
haben: Sie müssen weniger Beitrag als in den alten Bundesländern zahlen, profitieren von 2025 an aber von einem gleich hohen Rentenvorteil durch den Abschlagsausgleich. Dieses Jahr liegt der Vorteil immerhin bei elf Prozent,
sinkt dann von Jahr zu Jahr bis 2024. Mit einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs) ergänzen Sie Ihren Vorsorgemix.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Zur Story
Ihr Ergebnis:
Da Sie Rentenpflichtversicherte sind und bereits im Rentenalter können Sie in aller Regel keine Beiträge mehr an die Rentenkasse zahlen. Wenn Sie noch Geld renditeträchtig und langfristig ansparen wollen, sollten Sie auf
Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) setzen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren
Rente noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds
(ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert, sodass von der späteren Rente
noch der Krankenkassenbeitrag abgezogen wird – aktuell sind das rund 11 Prozent. Das macht Einzahlungen in die Rentenkasse weniger lohnend. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später relativ
lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint daher überschaubar.
Zwar werden Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent der Rente abgezogen. Doch das ändert nichts daran, dass freiwillige Einzahlungen in Ihrem Fall attraktiv erscheinen.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
auch wenn Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte rund 11 Prozent Kassenbeitrag von der Rente abgezogen werden.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie sind aber jünger als 40 Jahre. Insofern ist Ihre Rente noch weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln
ändert, ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Lohnender erscheint bei Ihnen ein Sparplan auf kostengünstige Indexfonds
(ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Mit 40 bis 50 Jahren ist Ihre Rente aber noch ein gutes Stück entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln ändert,
ist daher relativ groß. Insofern sind freiwillige Beiträge an die Rentenkasse für Sie nicht allererste Wahl bei der Altersvorsorge. Immerhin sind Sie aber privat krankenversichert, sodass Sie von einem Rentenzuschuss
von 7,3 Prozent profitieren würden. Außerdem haben Sie als Frau rein statistisch Aussicht auf ein längeres Leben und damit die Chance, recht lange Ihre spätere Rente zu kassieren. Sie können also durchaus über
freiwillige Beiträge nachdenken, sollten diese aber mit weiterer Vorsorge ergänzen, etwa einem Sparplan auf kostengünstige Indexfonds (ETFs).
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Ihr Ergebnis:
Auch als Beamtin können Sie besonders flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Bei Ihnen ist das sehr lohnend: Als Frau haben Sie rein statistisch eine längere Lebenserwartung, sodass die Chance gut ist, später
relativ lange tatsächlich Ihre Rente zu bekommen. Außerdem ist die Rente bei Ihnen nicht mehr extrem weit entfernt. Das Risiko, dass die Politik auf dem Weg dahin noch die Rentenregeln einschneidend ändert, erscheint
daher überschaubar. Und als Privatkrankenversicherte kassieren Sie noch einen Rentenzuschuss von 7,3 Prozent. Keine Sorge: Eine mit freiwilligen Einzahlungen finanzierte Rente wird auch nicht auf Ihre Beamtenpension angerechnet.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, können Sie als Nicht-Rentenpflichtversicherte sehr flexibel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Rente aus freiwilligen Beiträgen würde Ihnen auch nicht auf die Beamtenpension
angerechnet. Sie müssen allerdings insgesamt wenigstens auf fünf Beitragsjahre kommen, damit Sie wirklich einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie eher im jüngeren Rentenalter sind, kann das also noch interessant sein –
zumal Ihnen als Privatkrankenversicherte noch ein Rentenzuschuss von 7,3 Prozent gezahlt wird.
Wie Sie Ihre spätere Rente verdoppeln können, mit Extrabeiträgen an die Rentenkasse und ergänzenden Sparplänen mit Indexfonds, lesen Sie in der aktuellen Titelgeschichte „Der Weg zur doppelten Rente“.
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„
Die meisten nutzen die Möglichkeiten der Rentenversicherung bislang überhaupt nicht aus.
Markus Vogts, Rentenberater aus Karlsruhe
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Text: Niklas Hoyer; Produktion: Thomas Stölzel, Friedrich Lasnia; Illustration: Getty Images, Marcel Stahn; Produziert mit Storyflow
9. Mai 2018
© WirtschaftsWoche 2018
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