CHAOS AM HIMMEL

Flug verspätet oder gestrichen? Auf so viel Entschädigung haben Sie Anspruch

Seit der Air-Berlin-Pleite kommen massenhaft Flüge verspätet an oder werden annuliert. Betroffen sind besonders Passagiere der Lufthansa-Billigtochter Eurowings. In vielen Fällen müssen die Airlines einem EU-Gesetz zufolge dem Fluggast Entschädigung zahlen. Mit dem kostenlosen WirtschaftsWoche-Schnelltest erfahren Sie, wie viel Ihnen wahrscheinlich zusteht und wie Sie das Geld selbst eintreiben. Denn ohne Anwalt können Sie in vielen Fällen sparen.

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Wie viel Entschädigung steht Ihnen wegen Flugausfall oder Flugverspätung zu? Erst testen, dann das Geld selbst einfordern und teure Anwaltsgebüren sparen

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Frage 1
Ihr Flug... 
... war weniger als 3 Stunden verspätet am Ziel*
...war mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel*
...wurde gestrichen
...fand statt, mir wurde aber die Beförderung verweigert
...war verspätet, und ich habe meinen zur Reise gehörigen Anschlussflug verpasst
...war verspätet, und ich habe meinen separat gebuchten Anschlussflug verpasst
* bei der Verspätungszeit gilt das Öffnen der Flugzeugtür nach der Landung
Frage 2
Startete oder endete Ihr Flug innerhalb der EU oder wurde außerhalb der EU von einer EU-Airline durchgeführt?*
Ja
Nein
*Gilt auch, wenn eine aus mehreren Flügen bestehende Reise in der EU startet oder endet
Frage 3
Waren außergewöhnliche Umstände der Grund für die Verspätung oder die Flugstreichung? Dazu zählen etwa Streiks von nicht zur Airline gehörenden Beschäftsigten, schwere Schneestürme und Vulkanausbrüche, nicht aber technische Defekte oder fehlende Crewmitglieder. Oder hatten Sie Pass oder Visum vergessen und wurden deshalb nicht mitgenommen? 
Ja
Nein
Frage 4
Waren Sie rechtzeitig vor Abflug am Flughafen? Das heißt: zur vom Veranstalter oder von der Fluglinie schriftlich angegebenen Zeit. Oder mindestens 45 Minuten vor Abflug.
Ja
Nein
Nein, ich war aber rechtzeitig am Abfluggate
Nein, ich wurde informiert, dass ich nicht oder zu einer anderen Zeit zum Flughafen kommen muss
Nein, weil mein vorangegangener Flug verspätet war
Frage 5
Wurden Sie mehr als 2 Wochen vor Start über Flugzeitänderung oder Flugstreichung informiert?
Ja
Nein
Frage 6
Wie lang war Ihre Flugstrecke?
Bis 1500 km Entfernung
Über 1500 km bis 3500 km Entfernung
Über 3500 km Entfernung
Frage 7
Wurde Ihnen ein Alternativflug angeboten?
Ja, direkt am Flughafen
Ja, innerhalb von 14 Tagen vor Abflug
Nein
Frage 8
Trifft einer dieser Aussagen zu?

Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug über die Änderung informiert. Ihr Alternativflug sollte höchstens 2 Stunden vor der ursprünglich geplanten Startseit starten und kam höchstens 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Landezeit an.

Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug über die Änderung informiert. Ihr Alternativflug sollte höchstens 1 Stunden vor der ursprünglich geplanten Startseit starten und kam höchstens 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Landezeit an.
Ja
Nein
* es gilt das Öffnen der Flugzeugtür nach der Landung
Frage 9
Trifft einer dieser Aussagen zu?*

Ihr Alternativflug war bei bis zu 1500 km Flugstrecke weniger als 2 Stunden verpätet.

Ihr Alternativflug war bei 1500 km bis 3500 km Flugstrecke weniger als 3 Stunden verspätet.

Ihr Alternativflug war bei mehr als 3500 km Flugstrecke weniger als 3 Stunden verspätet. Bei Flügen, bei denen Start beziehungsweise Ziel äußerhalb der EU liegen, waren es weniger als 4 Stunden.
Ja
Nein
* bei Verspätung gilt das Öffnen der Flugzeugtür nach der Landung
Frage 10
Kam Ihr Ersatzflug weniger als drei Stunden nach der geplanten Landung ihres ursprünglichen Fluges an?
Ja
Nein
* bei Verspätung gilt das Öffnen der Flugzeugtür nach der Landung
1
Ergebnis
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da Ihr Flug weniger als 3 Stunden verspätet war.
3
Ergebnis
Hier gibt es keine klare Regelung, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben oder nicht. Die Gerichte entscheiden dies unterschiedlich, weil Sie Ihren Anschlussflug gesondert gebucht haben. Wenn Ihr erster Flug jedoch mehr als drei Stunden verspätet war, können Sie für diesen wahrscheinlich eine Entschädigung verlangen. Starten Sie den Test hierzu neu und wählen Sie "Ihr Flug war mehr als 3 Stunden verspätet"!
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22
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da Ihr Flug innerhalb der EU abfliegen, landen, oder von einer EU-Airline durchgeführt werden muss.
112
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da außergewöhnliche Umstände oder ein Fehler des Passagiers im Spiel waren. Diese hat der Gesetzgeber in der Regel ausgeschlossen. 
2212
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich ihren Anspruch auf Entschädigung verloren, da Sie nicht rechtzeitig am Flughafen waren.
11212
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Sie rechtzeitig über die Flugstreichung oder eine Flugzeitenänderung informiert hat.
3121212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, wären das 250 Euro.
3221212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, wären das 400 Euro.
3321212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, wären das 600 Euro.
22121212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, wären das 250 Euro. XXX
22221212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, wären das 400 Euro. XXX
22321212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, wären das 600 Euro. XXX
12121212
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Ihnen einen akzeptablen Ersatz angeboten hat.
12221212
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Ihnen einen akzeptablen Ersatz angeboten hat.
12321212
Ergebnis
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Ihnen einen akzeptablen Ersatz angeboten hat.
101121212
Ergebnis
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Ihnen einen akzeptablen Ersatz angeboten hat.
101221212
Ergebnis
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Ihnen einen akzeptablen Ersatz angeboten hat.
101321212
Ergebnis 
Sie haben wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Airline Ihnen einen akzeptablen Ersatz angeboten hat.
201121212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, wären das 250 Euro.
201221212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, wären das 400 Euro.
201321212
Ergebnis 
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, wären das 600 Euro.
3102212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, wären das 250 Euro. Zudem bekommen Sie wahrscheinlich zusätzlich angefallene Ünernachtungs- und Reisekosten ersetzt.
3202212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, wären das 400 Euro. Zudem bekommen Sie wahrscheinlich zusätzlich angefallene Ünernachtungs- und Reisekosten ersetzt.
3302212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, wären das 600 Euro. Zudem bekommen Sie wahrscheinlich zusätzlich angefallene Ünernachtungs- und Reisekosten ersetzt.
101302212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Langstreckenflug wären es eigentlich 600 Euro. Da die Airline Ihnen aber einen akzeptablen Ersatz angeboten hat, sind es wahrscheinlich nur 300 Euro.
101202212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Mittelstreckenflug wären es eigentlich 400 Euro. Da die Airline Ihnen aber einen akzeptablen Ersatz angeboten hat, sind es wahrscheinlich nur 200 Euro.
101102212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Kurzstreckenflug wären es eigentlich 250 Euro. Da die Airline Ihnen aber einen akzeptablen Ersatz angeboten hat, sind es wahrscheinlich nur 125 Euro.
201102212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, wären das 250 Euro.
201202212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, wären das 400 Euro.
201302212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, wären das 600 Euro.
12302212
Ungültige Antworten-Kombination
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12202212
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12102212
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22302212
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22102212
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122121212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Kurzstreckenflug wären es eigentlich 250 Euro. Da die Airline Ihnen aber einen akzeptablen Ersatz angeboten hat, sind es wahrscheinlich nur 125 Euro.
122221212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Mittelstreckenflug wären es eigentlich 400 Euro. Da die Airline Ihnen aber einen akzeptablen Ersatz angeboten hat, sind es wahrscheinlich nur 125 Euro.
122321212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Langsstreckenflug wären es eigentlich 600 Euro. Da die Airline Ihnen aber einen akzeptablen Ersatz angeboten hat, sind es wahrscheinlich nur 300 Euro.
222121212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Kurzstreckenflug wären das 250 Euro. 
222221212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Mittelstreckenflug wären das 400 Euro. 
222321212
Ergebnis
Glückwunsch. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Langstreckenflug wären das 600 Euro. 

Sie haben offenbar Anspruch auf Entschädigung wegen Flugausfall oder Flugverspätung? So eskalieren Sie richtig, um Ihre Forderung einzutreiben

1.
Schritt
2.
Schritt
3.
Schritt
4.
Schritt
Forderung direkt bei der Airline anmelden
Viele europäische Fluglinien besitzen mittlerweile auf ihren Internetseiten eine spezielle Eingabemaske, wo gestrandete oder verspätete Passagiere ihre Entschädigungsforderung anmelden können. Wenn es keine solche Maske gibt wie etwa bei TuiFly oder der Lufthansa, müssen Sie die Linie in einer E-Mail über Ihre Forderung informieren. Manche Airlines bieten ihren Kunden dann Fluggutscheine statt Bargeld an. Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen, können also auf eine Auszahlung bestehen. Im besten Fall bekommen Sie so bereits Ihr Geld. Viel Erfolg! Hier geht es zu den Forderungsmasken der wichtigsten Airlines:
Eurowings
Easyjet
Ryanair
Condor
Mahnung senden
Häufig kommt es vor, dass sich die Airline einfach nicht rührt und versucht, den Fall auszusitzen. Denn so mancher Kunde lässt es aus Bequemlichkeit sein oder vergisst einfach nachzuhaken. Deshalb verleihen Sie Ihrer Forderung Nachdruck! Drohen Sie damit, den Fall an einen Anwalt oder ein Flugrechteportal zu übergeben, die die Forderung dann zur Not gerichtlich eintreiben.
Schalten Sie die Schlichtungsstelle ein
Sollte sich die Airline weiter weigern zu zahlen oder 
nicht reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden, die von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkannt ist. An deren Schlichtungsverfahren beteiligen sich rund 40 Fluglinien. Für Sie ist das kostenlos. Hier geht´s zum digitalen Formular:
SÖP
Wenden Sie Sich an einen Rechtsanwalt oder ein Fluggastrechteportal, um Ihre Forderung durchzusetzen
Einige Airlines lassen sich nur durch gerichtlichen Druck erweichen, die Ihnen zustehende Entschädigung zu zahlen. Vor allem nicht-europäische Linien stellen sich mitunter stur. Dann hilft nur der Anwalt. Wenn Sie keinen zur Hand haben, können Sie ein Flugrechteportal benutzen, das auf das Eintreiben von Entschädigungen spezialisiert ist. Dies sollte jedoch eines Ihrer letzten Mittel sein, welches Sie ausschöpfen. Denn diese Portale kassieren in der Regel rund ein Drittel der Entschädigungssumme. Und bleiben Sie geduldig! Der Vorgang kann gern mal bis zu einem Jahr dauern. Hier eine kleine Auswahl an Anbietern:
Flightright
TrustFly
EUclaim
FairPlane
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Im europäischen Luftverkehr geht es drunter und drüber. Der Wegfall von Air-Berlin, zu kleine Flugzeugflotten, Streiks und Personalmangel an den Flughäfen sorgen dafür, dass viele Flüge verspätet sind oder ganz annulliert werden. Die Passagiere haben dank einer EU-Verordnung in den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung. In vielen Fällen zahlen die Airlines anstandslos. Doch einige Fluggesellschaften versuchen sich immer wieder davor zu drücken.

Das Flugrechteportal Flightright, das darauf spezialisiert ist, Ansprüche von Passagieren durchzusetzen, hat für die WirtschaftsWoche analysiert, bei welchen Airlines Passagiere um eine Klage kaum herum kommen und welche vorbildlich sind:

DIE SCHLIMMSTEN FÄLLE: Vor allem Billiglinien wie Ryanair, Easyjet und Vueling fallen den Flightright-Juristen zufolge immer wieder negativ auf, geht es um Entschädigungszahlungen von gestrandeten oder verspäteten Passagieren. Doch gebe es auch durchaus renommierte Airlines wie Iberia sowie insbesondere Aeroflot und Turkish Airlines, die es fast immer auf eine Klage ankommen lassen. Zumindest bei Easyjet Deutschland beobachtet das Portal in letzter Zeit eine Besserung. 

DAS MITTELFELD: Airlines wie Emirates, British Airways, Germania, Norwegian, Swiss und Air France zahlen zwar gewöhnlich die Entschädigung. Allerdings versuchen sie hin und wieder, „sich mit dem Vorliegen außergewöhnlicher Umstände aus der Affäre zu ziehen“, so die Flightright-Experten. In diesen Fällen lassen sie es schon mal auf eine Klage ankommen. Außerdem zögern sie die Zahlung gern hinaus, was mitunter aber auch an der hohen Zahl der zu bearbeitenden Fälle liege.

DIE POSITIV-BEISPIELE: Austrian Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, SunExpress, TUIfly und Azur Air zahlen meist schnell und ohne Probleme die Entschädigungen aus. Dass Klagen notwendig werden, ist eher der Ausnahmefall. 
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Themenschwerpunkt
Luftfahrt
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„Im Verkehr geht es zuerst und zuvorderst um Menschen, und ich bin stolz, dass die EU Passagieren Schutz gewährt.”
EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc
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Text, Produktion: Thomas Stölzel, Rüdiger Kiani-Kress; Illustration: Marcel Stahn, Getty Images; Technische Unterstützung: Friedrich Lasnia; Quelle: Eigene Recherche; Produziert mit Storyflow
Impressum
1. August 2018
© WirtschaftsWoche 2018
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